Fachkraft für Arbeitssicherheit Sifa
Zu allen Themenbereichen bieten wir Ihnen individuelle Beratungen und Seminare
Unsere Sifa Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Ihr Unternehmen bei der Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben zur Gewährleistung von sicheren Arbeitsplätzen.
Manche Berufsgenossenschaften bieten Programme für kleine Unternehmen, sodass die Betreuung durch eine externe Sifa ausreicht. Unsere Kompetenz als externe Sifa Fachkraft für Arbeitssicherheit:
– Unterstützung bei der Umsetzung von Betriebsanweisungen
– Begehung
– regelmäßige Unterweisung
– Einhaltung rechtl. Vorgaben
– Dokumentation, Überprüfung und Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung
– internes Audit
– Notfallmanagement (Unfallanalyse, Feuerübung, Verhalten im Notfall, Fluchtwege)
– Etablierung eines Arbeitsschutzmanagements (ISO 45001)
– Beratung bei Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen

* Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, für die “Fachkraft für Arbeitssicherheit” die Abkürzung “Sifa” zu verwenden. Obwohl der nicht abgekürzte offizielle Terminus “Fachkraft für Arbeitssicherheit” lautet, sollen die Abkürzungen “FASI” oder “Fasi” in diesem Zusammenhang keine Verwendung finden. Das wurde 2011 beschlossen, das letzte Mal wurde dieser Beschluss allerdings 2021 bearbeitet, sodass er in dieser Form auch heute Gültigkeit besitzt.
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